Covid 19 Bestimmungen
Für den Besuch unserer Ausstellungen und Veranstaltungen gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Corona Schutzverordnung des Landes Sachsen. Diese Bestimmungen werden laufend neu festgesetzt, dementsprechend passen wir die Bestimmungen jeweils an die gesetzlichen Vorgaben an.
Für unsere Veranstaltungen ab 07. November 2021 gilt entsprechend der Corona Schutzverordnung des Landes Sachsen die 2G Option, d. h. nur Geimpfte und Genesene werden zugelassen. Des weiteren gilt Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln. Die Veranstaltungen sind jeweils beim Gesundheitsamt Leipzig angemeldet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen wir eine Einlasskontrolle durchführen und die Kontaktdaten der Teilnehmer erfassen. Die Teilnehmerliste wird von uns nach Ablauf von 28 Tagen wieder gelöscht.
Darum die Bitte: Bringen Sie Ihren Impfnachweis- am einfachsten durch Vorzeigen des Zertifikats auf der Corona Warn App auf ihrem Mobiltelefon - und ein Ausweisdokument (Personalausweis) mit.
Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis.